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HONORAR
Verkehrswertgutachten
Sachverständige unterliegen in der Regel § 34 HOAI (Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure). Grundlage für die Bemessung des Honorars
ist gemäß § 34 HOAI der vom Sachverständigen ermittelte Wert des
Grundstücks, Gebäudes oder des Rechts an einem Grundstück.
>> Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure
>> Honorartabelle
Zwischenwerte werden durch Interpolation ermittelt. Nebenkosten, z. B.
Telefon, Porto, Büromaterial, Beschaffung von eventuell erforderlichen
Unterlagen, Ortsbesichtigung und ggf. Aufmaß, werden getrennt in Ansatz
gebracht. Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer wird auf das
Gesamthonorar hinzugerechnet.
Miet- und Pachtwertgutachten
Das Honorar für Miet- und Pachtwertgutachten errechnet sich aus
folgenden Honorartabellen, die dem Handbuch der Mietpreisbewertung für
Wohn- und Gewerberaum (Autor: Dipl.-Kfm. Ferdinand Dröge; Luchterhand
Verlag, 2. Auflage, Neuwied, Kriftel, 1999) entnommen sind:
>> Einzelgutachten -
Mietwohnungen
>> Sammelgutachten -
Mietwohnungen
>> Gutachten über
Gewerberaummieten
Zwischenwerte werden durch Interpolation ermittelt. Nebenkosten für
Telefon, Porto, Büromaterial, Beschaffung von eventuell erforderlichen
Unterlagen, Ortsbesichtigung, Fahrtspesen und ggf. Aufmaß, werden
getrennt in Ansatz gebracht. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf
das Gesamthonorar hinzugerechnet.
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